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   BFH, 19.07.1968 - VI R 281/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,4724
BFH, 19.07.1968 - VI R 281/66 (https://dejure.org/1968,4724)
BFH, Entscheidung vom 19.07.1968 - VI R 281/66 (https://dejure.org/1968,4724)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 1968 - VI R 281/66 (https://dejure.org/1968,4724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bausparbeiträge - Sonderausgaben - Stundung von Einkommensteuer - Stundung der Gewerbesteuer - Sparbeitrag - Berichtigung der ursprünglichen Veranlagung - Neue Tatsache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 39
  • DB 1968, 2066
  • BStBl II 1968, 699
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.07.1964 - VI 78/63 S

    Berufung eines Finanzamtsvorstehers gegen Einspruchsentscheidungen des

    Auszug aus BFH, 19.07.1968 - VI R 281/66
    Das Bekanntwerden dieser weiteren Stundung ist nach den Grundsätzen des Urteils VI 78/63 S vom 3. Juli 1964 (BFH 80, 257, BStBl III 1964, 566) keine "neue" Tatsache.

    Das FA kann aber nach den Grundsätzen des Senats im Urteil VI 78/63 S vom 3. Juli 1964 (BFH 80, 257, BStBl III 1964, 566) hieraus keine Berechtigung zu einer Wiederaufrollung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO herleiten, weil es offensichtlich bei der ursprünglichen Veranlagung das Vorliegen einer Steuerstundung für die Berücksichtigung von Bausparbeiträgen als Sonderausgaben für unerheblich gehalten hat.

    Nach dem angeführten Urteil VI 78/63 S ist eine Tatsache, die das FA bei der ursprünglichen Veranlagung für unerheblich gehalten hat, nicht "neu" im Sinne des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO.

  • BFH, 12.01.1962 - VI 17/61 U

    Abziehbarkeit von Zahlungen auf einen Kapitalansammlungsvertrag geleistet werden

    Auszug aus BFH, 19.07.1968 - VI R 281/66
    Das Urteil des Senats VI 17/61 U vom 12. Januar 1962 (BFH 74, 337, BStBl III 1962, 129), das sich wieder auf einen Kapitalansammlungsvertrag bezog, ist erst im BStBl vom 31. März 1962 veröffentlicht worden und konnte dem FA bei der Veranlagung noch nicht bekannt sein.
  • BFH, 05.12.1958 - VI 157/56 U

    Absetzung von Spareinlagen als Sonderausgaben bei Stundung der Steuerschuld

    Auszug aus BFH, 19.07.1968 - VI R 281/66
    Daß eine schädliche Inanspruchnahme fremder Kreditmittel auch in einer Stundung von Steuern liegen könne, hatte der Senat bereits im Urteil VI 157/56 U vom 5. Dezember 1958 (BFH 68, 151, BStBl III 1959, 60) bejaht.
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